Umfrage: Hohe Zustimmung für Bündelung mehrerer Glücksspielangebote an einem Ort (Glücksspielbarometer 3/2019)
Die Idee, unterschiedliche, legale Glücksspiele an einem Ort gemeinsam anbieten zu können – sogenanntes Pooling –, findet in der Bevölkerung breite Zustimmung. Das geht aus der neuesten Umfrage „Glücksspielbarometer – Meinungen zum Thema Glücksspiel“ hervor. 81 Prozent stimmen grundsätzlich der Idee zu, dass es staatlich konzessionierten Anbietern ermöglicht werden sollte, Automatenspiel, Sportwetten und Lotto gemeinsam an einem Ort in einem Entertainment-Center anzubieten.
Einen klaren Vorteil durch die Bündelung von Glücksspielformen erkennt die überwiegende Mehrheit in puncto Spieler- und Jugendschutz. Demnach sehen 85 Prozent der Befragten darin im Grunde eine Stärkung der „spielformübergreifenden, ganzheitlichen Aufklärungsarbeit“. Nur 16 Prozent können darin keinen Vorteil für den Spieler- und Jugendschutz erkennen. Durch ein derart gebündeltes Angebot könnten zudem die behördliche Kontrolle und der Vollzug gestärkt werden. Dieser Aussage stimmt der Großteil der Befragten zu. Nur 16 Prozent sind der Meinung, dass durch die Zusammenführung die Überprüfbarkeit des Angebots nicht verbessert werden würde.
Derzeit ist das gemeinsame Angebot mehrerer Glücksspielformen an einem Ort in Deutschland nicht erlaubt. „Die Politik muss ihre regulatorischen Scheuklappen ablegen. Die schärfste Waffe im Kampf gegen das illegale Spiel ist die Attraktivität des legalen Angebots. Pooling ist hierfür nicht nur eine Möglichkeit sondern vielmehr die konsequente Umsetzung des Kanalisierungsauftrages, den staatlich konzessionierte Anbieter gemäß § 1 Glücksspielstaatsvertrag erfüllen“, kommentiert Dr. Daniel Henzgen, Mitglied der Geschäftsleitung und Bevollmächtigter für Politik und Außenbeziehungen bei LÖWEN ENTERTAINMENT, die Ergebnisse.
Für das Glücksspielbarometer wurden von der smartcon GmbH in Mainz im Auftrag der LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH im Juli 2019 insgesamt 1.000 gestützte Online-Interviews geführt. Die Stichprobe war dabei repräsentativ quotiert für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland.
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